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Das wäre eine eher harmlose Auslegung. Fälle, wo Dinge von Autobahnbrücken geworfen werden, sind nichts ungewöhnliches. Genausowenig wie eine im Anschluss folgende Anklage wegen versuchten Mordes oder nach Taterfolg sogar Mordermittlungen. Dass das hier nicht erfolgt, hat ausschließlich politische Gründe.
Steine oder ähnliche Scheiße von Brücken werfen, wenn gerade ein Auto darunter durchfährt, hat eine andere Qualität, als ein stationäres Hindernis auf einer Straße zu schaffen, denn, wie @KissMyOSan anderer Stelle schon bemerkt hat, und wie jeder Führerscheininhaber wissen sollte, darf man nur so schnell fahren, dass man bei stationären Hindernissen auf der Straße noch rechtzeitig anhalten kann.
Dass der Verursacher eines Hindernisses evtl. eine Teilschuld bekommen kann, insbesondere, wenn das Hindernis nicht abgesichert war, ist eine andere Sache.
Teilschuld gibt es im Strafrecht nicht. Was du beschreibst, klingt für mich so: Wenn jemand zu schnell fährt, ist er selbst schuld. Das ist Vorsatz, in diesem Fall damit versuchter Mord.
Die Frage ist (für den Eventualvorsatz), ob sie in Kauf genommen haben, dass jemand getötet werden könnte. Man könnte das vielleicht aufteilen in 2 Fragen: Könnte ein Unfall passieren? Und: Könnte dabei jemand getötet werden?
ETA: Es geht darum, was der Handelnde wusste und dachte. Ob etwas objektiv gefährlich ist, ist nicht die Frage, sondern, ob das dem Handelnden klar war.
Wenn jemand meint, dass sowieso alle abbremsen können, weil das Vorschrift ist, hat der keinen Vorsatz. Wenn jemand meint, dass einer, der die Vorschriften nicht einhält, bekommt, was ihm zusteht, der hat Vorsatz.
Wenn jemand Steine auf schnell fahrende Autos schmeißt, kann man schon aus den Umständen schließen, dass die Antwort “Ja” ist. Hier würde ich eher sagen, dass man mehr braucht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter einem Führerscheinbesitzer so etwas glauben würde. Eher sind die einfach davon ausgegangen, dass irgendjemand anders sich schon darum kümmert, dass zu sichern.
Das wäre eine eher harmlose Auslegung. Fälle, wo Dinge von Autobahnbrücken geworfen werden, sind nichts ungewöhnliches. Genausowenig wie eine im Anschluss folgende Anklage wegen versuchten Mordes oder nach Taterfolg sogar Mordermittlungen. Dass das hier nicht erfolgt, hat ausschließlich politische Gründe.
Steine oder ähnliche Scheiße von Brücken werfen, wenn gerade ein Auto darunter durchfährt, hat eine andere Qualität, als ein stationäres Hindernis auf einer Straße zu schaffen, denn, wie @KissMyOS an anderer Stelle schon bemerkt hat, und wie jeder Führerscheininhaber wissen sollte, darf man nur so schnell fahren, dass man bei stationären Hindernissen auf der Straße noch rechtzeitig anhalten kann.
Dass der Verursacher eines Hindernisses evtl. eine Teilschuld bekommen kann, insbesondere, wenn das Hindernis nicht abgesichert war, ist eine andere Sache.
Teilschuld gibt es im Strafrecht nicht. Was du beschreibst, klingt für mich so: Wenn jemand zu schnell fährt, ist er selbst schuld. Das ist Vorsatz, in diesem Fall damit versuchter Mord.
Stimmt, gar nicht dran gedacht, dass Strafrecht ist ja was anderes ist, als das ganze Verkehrsgedöns.
Ich würde trotzdem davon ausgehen, dass der Vorsatz anders bewertet wird, als wenn jemand Steine von Brücken schmeißt.
Die Frage ist (für den Eventualvorsatz), ob sie in Kauf genommen haben, dass jemand getötet werden könnte. Man könnte das vielleicht aufteilen in 2 Fragen: Könnte ein Unfall passieren? Und: Könnte dabei jemand getötet werden?
ETA: Es geht darum, was der Handelnde wusste und dachte. Ob etwas objektiv gefährlich ist, ist nicht die Frage, sondern, ob das dem Handelnden klar war.
Wenn jemand meint, dass sowieso alle abbremsen können, weil das Vorschrift ist, hat der keinen Vorsatz. Wenn jemand meint, dass einer, der die Vorschriften nicht einhält, bekommt, was ihm zusteht, der hat Vorsatz.
Wenn jemand Steine auf schnell fahrende Autos schmeißt, kann man schon aus den Umständen schließen, dass die Antwort “Ja” ist. Hier würde ich eher sagen, dass man mehr braucht.
So wird das bestimmt die Verteidigung darstellen, wenn sie was taugt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter einem Führerscheinbesitzer so etwas glauben würde. Eher sind die einfach davon ausgegangen, dass irgendjemand anders sich schon darum kümmert, dass zu sichern.
Den absichtlich abgekippten Misthaufen nicht mal wenigstens mit Warndreieck zu sichern ist halt auch selten dämlich.
“Selten dämlich” ist halt oft hundsgemein!