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Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter einem Führerscheinbesitzer so etwas glauben würde. Eher sind die einfach davon ausgegangen, dass irgendjemand anders sich schon darum kümmert, dass zu sichern.
So wird das bestimmt die Verteidigung darstellen, wenn sie was taugt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter einem Führerscheinbesitzer so etwas glauben würde. Eher sind die einfach davon ausgegangen, dass irgendjemand anders sich schon darum kümmert, dass zu sichern.
Den absichtlich abgekippten Misthaufen nicht mal wenigstens mit Warndreieck zu sichern ist halt auch selten dämlich.
“Selten dämlich” ist halt oft hundsgemein!