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Der Schritt hatte sich bereits angedeutet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz will anscheinend eine verschärfte Einstufung der AfD erwirken. Bis jetzt wird die Partei als Verdachtsfall des Rechtsextremismus gelistet.
Das Bundesverfassungsgericht ist unabhängig. Das heißt, dass niemand ihm sagen darf, wie es entscheiden soll. Auch nicht der Bundeskanzler oder die Regierung. Diese Unabhängigkeit ist ganz wichtig in einer Demokratie. https://www.hanisauland.de/wissen/lexikon/grosses-lexikon/b/bundesverfassungsgericht.html
Ja aber Das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden. Was die Regierung tun könnte wäre den Antrag stellen.
Ja, wir könben froh sein, dass das so ist. Aber wenn niemand Klage einreicht, dann gibt es auch kein Urteil.
Deswegen sagte ich ja “VOR das BVerfG bringen” und nicht “der Kanzler entscheidet”. Was er tun muss, ist Klage einreichen.
Ich zitiere von der Website des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Parteiverbotsverfahren:
“Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.”
Ohne einen solchen Antrag kann das Bundesverfassungsgericht gar nicht handeln.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html;jsessionid=C09A5639EFC08356EC881A629A34E390.internet002
Das könnte sich aber unter einer AfD-Regierung schnell ändern.