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Der Schritt hatte sich bereits angedeutet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz will anscheinend eine verschärfte Einstufung der AfD erwirken. Bis jetzt wird die Partei als Verdachtsfall des Rechtsextremismus gelistet.
Ja aber Das Bundesverfassungsgericht kann nur auf Antrag tätig werden. Was die Regierung tun könnte wäre den Antrag stellen.