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Der eigentliche Punkt ist einfach der, dass die EU keine Rechtsgrundlage dafür hat, Mindeststrafen für Straftaten festzulegen. Der vom Artikel schlecht zitierte Gesetzestext erlaubt der EU das nur wenn sie schwer UND grenzüberschreitend sind. Sexualstraftaten sind letzteres in der Regel nicht. Man muss nicht gegen eine Verschärfung der Strafen sein, um das Vorhaben zu blockieren. Sieh es so: Wenn man das so umsetzen würde haben wir sehr bald die Situation dass ein Straftäter gegen seine Verurteilung erfolgreich vorgehen kann, weil die Rechtsgrundlage fehlerhaft ist. Und das wäre auch nicht im Sinne jener, die das Gesetz verschärfen wollen. Das wäre dann etwa das Maut Desaster in die umgekehrte Richtung.
Der eigentliche Punkt ist einfach der, dass die EU keine Rechtsgrundlage dafür hat, Mindeststrafen für Straftaten festzulegen. Der vom Artikel schlecht zitierte Gesetzestext erlaubt der EU das nur wenn sie schwer UND grenzüberschreitend sind. Sexualstraftaten sind letzteres in der Regel nicht. Man muss nicht gegen eine Verschärfung der Strafen sein, um das Vorhaben zu blockieren. Sieh es so: Wenn man das so umsetzen würde haben wir sehr bald die Situation dass ein Straftäter gegen seine Verurteilung erfolgreich vorgehen kann, weil die Rechtsgrundlage fehlerhaft ist. Und das wäre auch nicht im Sinne jener, die das Gesetz verschärfen wollen. Das wäre dann etwa das Maut Desaster in die umgekehrte Richtung.