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Rechtsschutzversicherung: “Nein, nein, das übernehmen wir nicht, denn es ist ja vorsätzlich, wenn Sie den Täter anzeigen. Wenn Sie einfach nichts machen, bekommen Sie auch keine Gegenklage. Vorsatz ist nicht versichert.” (Eigene Erfahrung.)
Wenn die Aussage des Direktors eine verpflichtende Anweisung darstellt, dann ist das ein Verwaltungsakt, der wäre auch belastend. Damit wäre der je nach Vertragsmodalitäten der Rechtsschutz auch ein Anspruch auf Prozesskostenübernahme da
Rechtsschutzversicherung: “Nein, nein, das übernehmen wir nicht, denn es ist ja vorsätzlich, wenn Sie den Täter anzeigen. Wenn Sie einfach nichts machen, bekommen Sie auch keine Gegenklage. Vorsatz ist nicht versichert.” (Eigene Erfahrung.)
Wenn die Aussage des Direktors eine verpflichtende Anweisung darstellt, dann ist das ein Verwaltungsakt, der wäre auch belastend. Damit wäre der je nach Vertragsmodalitäten der Rechtsschutz auch ein Anspruch auf Prozesskostenübernahme da