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Wenn die Aussage des Direktors eine verpflichtende Anweisung darstellt, dann ist das ein Verwaltungsakt, der wäre auch belastend. Damit wäre der je nach Vertragsmodalitäten der Rechtsschutz auch ein Anspruch auf Prozesskostenübernahme da
Wenn die Aussage des Direktors eine verpflichtende Anweisung darstellt, dann ist das ein Verwaltungsakt, der wäre auch belastend. Damit wäre der je nach Vertragsmodalitäten der Rechtsschutz auch ein Anspruch auf Prozesskostenübernahme da