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Die fehlende Absicherung könnte man vielleicht so auslegen, wobei, solange der Misthaufen nicht an einer unübersichtlichen Stelle abgekippt wurde (Das Bild im Artikel zeigt eine recht lange gerade Strecke, scheint wohl dieser Straßenabschnitt zu sein, sonst gibt es an der B5 bei Wustermark keine solche Konstellation mit Bäumen hinter Lärmschutzwand), immer noch die Hauptschuld für die Unfälle bei den Autofahrern liegen dürfte, die zu schnell unterwegs und/oder zu unaufmerksam waren, um rechtzeitig vor einem stationären Hindernis anzuhalten.
Die fehlende Absicherung könnte man vielleicht so auslegen, wobei, solange der Misthaufen nicht an einer unübersichtlichen Stelle abgekippt wurde (Das Bild im Artikel zeigt eine recht lange gerade Strecke, scheint wohl dieser Straßenabschnitt zu sein, sonst gibt es an der B5 bei Wustermark keine solche Konstellation mit Bäumen hinter Lärmschutzwand), immer noch die Hauptschuld für die Unfälle bei den Autofahrern liegen dürfte, die zu schnell unterwegs und/oder zu unaufmerksam waren, um rechtzeitig vor einem stationären Hindernis anzuhalten.
Die mögliche Fahrlässigkeit der einen lässt aber aus meiner Sicht auch nicht unbedingt einen möglichen Vorsatz der anderen entfallen.