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Wenn ich nun Stuhl in mir habe aber gerade nicht kann, darf ich den Innenraum nicht verlassen. Haben die für solche Fälle Vorbereitungen getroffen?
Und wie sauber muss mein Innenraum sein, damit dies nicht mehr als hinausgetragener Stuhl zählt? Hier fehlt es eindeutig an genaueren Angaben, von der fehlenden Unterschrift mal ganz abgesehen.
Wenn ich nun Stuhl in mir habe aber gerade nicht kann, darf ich den Innenraum nicht verlassen. Haben die für solche Fälle Vorbereitungen getroffen?
Und wie sauber muss mein Innenraum sein, damit dies nicht mehr als hinausgetragener Stuhl zählt? Hier fehlt es eindeutig an genaueren Angaben, von der fehlenden Unterschrift mal ganz abgesehen.
Du darfst dann den Innenraum bestuhlen, aber den Stuhl nicht anschließend nach draußen tragen.
Sehr Aufschlussreich, Danke.