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Die Rechtsprechung ist in Deutschland inzwischen relativ klar.
Post gegen Gegenleistung ist Werbung und muss als solche gekennzeichnet werden. Ich vermute, um solche Fälle ging es bei der Untersuchung. Hätte man aber noch etwas ausführen dürfen in der Meldung.
Die Rechtsprechung ist in Deutschland inzwischen relativ klar. Post gegen Gegenleistung ist Werbung und muss als solche gekennzeichnet werden. Ich vermute, um solche Fälle ging es bei der Untersuchung. Hätte man aber noch etwas ausführen dürfen in der Meldung.