Ich habe einen gebrauchten Ofen gekauft. Stellt sich bei versuchter Benutzung heraus, die Umluftfunktion ist kaputt.
Laut Kaufvertrag wird der Ofen “wie besichtigt, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung und Garantie, da es sich um einen Privatkauf handelt” verkauft.
Darauf folgend steht:
“Der Verkäufer sichert Funktionsfähigkeit zur Übergabe zu.”
Ersteres schließt jeglichen Anspruch aus und zweiteres stellte sich als Lüge heraus.
Habe ich noch die Chance auf meinen versprochenen vollumfänglich funktionierenden Ofen?
Vielen Dank für jede Antwort!
IANAL.
Wenn im Kaufvertrag dir ein funktionsfähiger Ofen zugesichert wird, ist der Vertrag erst dann erfüllt, wenn du einen funktionsfähigen Ofen erhalten hast. Da du bisher noch keinen funktionsfähigen Ofen erhalten hast, ist der Kaufvertrag noch nicht erfüllt und der Verkäufer ist im Verzug.
Das hier ist kein Garantiefall, da der Ofen noch nie funktioniert hat.
Ich würde dem Verkäufer das 1:1 so mitteilen und eine Frist 1-2 Wochen setzen, dir wie im Kaufvertrag zugesichert einen funktionsfähigen Ofen zu liefern. Ob er den Ofen, den du besitzt, repariert oder dir einen neuen schickt ist dabei egal. Oh und wenn er dir einen neuen schickt, soll er den Kaputten entsorgen lassen; das ist nicht deine Pflicht.
So kann man beim Privatverkauf einer einzelnen bestimmten Sache nicht argumentieren. Der Verkäufer muss nicht irgendeinen Ofen liefern, sondern nur genau diesen.
Vielen Dank!