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Genderstern und Unterstrich sind auch künftig keine regulären Sprachzeichen im Deutschen. Der Rechtschreibrat schlägt aber eine Ergänzung des amtlichen Regelwerks im Abschnitt Sonderzeichen vor, in dem auch die Probleme benannt werden.
Das ist dann aber nicht Aufgabe des Rechtschreibrates sondern des Gesetzgebers. Genauer gesagt der 16 Landesparlamente und des Bundestags. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele hundert Gesetze dafür angepasst werden müssten. Ich glaube nicht, dass sie dafür Ressourcen einsetzen würden, zumal es sicherlich nicht ansatzweise eine (sowohl gesellschaftliche als auch parlamentarische) Mehrheit gibt, die eine Überholungswürdigkeit sieht.
Weil “Bürger” ein definierter Rechtsbegriff ist, der nicht deckungsgleich mit “(Mit-)menschen” ist.
Widerspricht nicht, dass er Überholungswürdig ist.
Das ist dann aber nicht Aufgabe des Rechtschreibrates sondern des Gesetzgebers. Genauer gesagt der 16 Landesparlamente und des Bundestags. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele hundert Gesetze dafür angepasst werden müssten. Ich glaube nicht, dass sie dafür Ressourcen einsetzen würden, zumal es sicherlich nicht ansatzweise eine (sowohl gesellschaftliche als auch parlamentarische) Mehrheit gibt, die eine Überholungswürdigkeit sieht.