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Ich habe heute erst eine Stellenausschreibung gesehen, die einfach nur die maskuline Form (ohne das m/w/d) verwendet haben. Heißt das, dass ich die technisch gesehen verklagen könnte?
Irgendwie lustig, dass der Nazishop laut Ausschreibung anscheinend keine Probleme mit nichtbimären Menschen hat.
Das müssen die sowie alle anderen machen, weil sie sonst verklagt werden können wegen Diskriminierung nach dem AGG.
Ich habe heute erst eine Stellenausschreibung gesehen, die einfach nur die maskuline Form (ohne das m/w/d) verwendet haben. Heißt das, dass ich die technisch gesehen verklagen könnte?
Nein. Das generische Maskulin schließt nach aktuellen Grammatikregeln weiterhin alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten mit ein.