Warning: Some posts on this platform may contain adult material intended for mature audiences only. Viewer discretion is advised. By clicking ‘Continue’, you confirm that you are 18 years or older and consent to viewing explicit content.
Nein. Ich zitier der einfachheit einfach mal Wikipedia:
Antragsberechtigung für ein Parteiverbotsverfahren
Antragsberechtigt sind gemäß § 43 Abs. 1 BVerfGG nur folgende Verfassungsorgane:
der Deutsche Bundestag
der Bundesrat
die Bundesregierung
Beschränkt sich die Organisation einer Partei auf ein Bundesland, so kann nach § 43 Abs. 2 BVerfGG auch die Landesregierung dieses Landes den Antrag stellen.
Nein. Ich zitier der einfachheit einfach mal Wikipedia:
Qualle
Die Bundesregierung könnte das ganze also sehr wohl anstoßen.