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Bloß das die Standardeinstellung gerne mal verkackt ist und es ist den Herstellern egal, weil es nicht die Pflicht des Herstellers ist, die korrekte Einstellung der Scheinwerfer sicherzustellen.
Dann ist deine persönliche Vorliebe nicht das, was technische Vorgabe ist. Runterregeln muss man eigentlich nur bei Beladung oder Stützlast.
Bloß das die Standardeinstellung gerne mal verkackt ist und es ist den Herstellern egal, weil es nicht die Pflicht des Herstellers ist, die korrekte Einstellung der Scheinwerfer sicherzustellen.
Nein, das ist in der Tat die Pflicht des Halters. Der TÜV checkt das alle zwei Jahre.