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Wer die Existenz der Bundesrepublik Deutschland ablehnt und dazu keinen gültigen Personalausweis besitzt, kann seinen Rentenanspruch nicht geltend machen. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Ist ja mal wieder klassische kognitive Dissonanz, den Staat nicht anerkennen, aber die Rente vom Statt haben wollen. Aber mit Logik oder Vernunft hat das ja alles nichts zu tun.
Ist ja mal wieder klassische kognitive Dissonanz, den Staat nicht anerkennen, aber die Rente vom Statt haben wollen. Aber mit Logik oder Vernunft hat das ja alles nichts zu tun.
In deren Fantasie ist das “Kriegsgefangenensold” von den Besatzermächten und deren Puppen.