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Das ist so nicht ganz richtig. Das gilt nur für Geschwindkeitsbegrenzungen ohne Schild, also 50 in der Stadt und 100 außerorts. Schilder mit Begrenzungen gelten aber für “Fahrzeuge aller Art”, also auch für Fahrräder und Bollerwagen.
Das ist so nicht ganz richtig. Das gilt nur für Geschwindkeitsbegrenzungen ohne Schild, also 50 in der Stadt und 100 außerorts. Schilder mit Begrenzungen gelten aber für “Fahrzeuge aller Art”, also auch für Fahrräder und Bollerwagen.