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Während einer Demonstration der „Letzten Generation“ in Halle ist der Fahrer eines Kleintransporters auf einen Klimaaktivisten zugefahren und hat diesen
Mord ist in der Tat übertrieben… Aber er nimmt eine Verletzung des Fußgängers eindeutig in Kauf, da sind wir also schon mindestens bei Körperverletzung (ja, der Versuch ist bereits strafbar; nein, bei dem eindeutigen Vorsatz ist “nur” fahrlässig raus). Mit einem tonnenschweren Fahrzeug als “Werkzeug” sind wir wohl auch gleich bei gefährlicher Körperverletzung. Fahrerflucht dann nochmal separat.
Da die Autofahrer ja so gerne mit Nötigung argumentieren ist das doch zumindest mal die Nötigung aus dem Weg zu gehen unter Bedrohung mit einer potentiell tödlichen Waffe…
Der Passant hatte sich entschieden mit beiden Händen am Fahrlicht abzustoßen statt zur Seite zu gehen, in Schrittgeschwindigkeit. Weiß ja nicht, ob man da den Fahrer belangen kann, wenn er nur auf der Straße fuhr. Vielleicht kann man es, aber doch mit großer Mitschuld des Passanten, der mitten auf der Straße falsch steht und nicht reagieren möchte und anstelle sogar sich mit Händen am Fahrzeug abstoßen möchte.
Der Passant hatte sich entschieden mit beiden Händen am Fahrlicht abzustoßen
Wir reden aber schon vom selben Passanten, oder? Der, der klar ersichtlich gerade den zweiten Riemen seines Rucksacks über die Schulter ziehen will, bevor er sich schützend die Hände nach vorn nehmen muss?
Aber gut, dass du mich daran erinnerst, dass wirklich keine Situation eindeutig ist, solange die Brille nur stark genug gefärbt ist…
Der Fahrer hat ihn in Fußgänger Geschwindigkeit geschubst “gerammt”, zur Seite. Vorher zusätzlich leicht gebremst
Würde das nicht Mord bezeichnen wie manche Helden hier.
Mord ist in der Tat übertrieben… Aber er nimmt eine Verletzung des Fußgängers eindeutig in Kauf, da sind wir also schon mindestens bei Körperverletzung (ja, der Versuch ist bereits strafbar; nein, bei dem eindeutigen Vorsatz ist “nur” fahrlässig raus). Mit einem tonnenschweren Fahrzeug als “Werkzeug” sind wir wohl auch gleich bei gefährlicher Körperverletzung. Fahrerflucht dann nochmal separat.
Da die Autofahrer ja so gerne mit Nötigung argumentieren ist das doch zumindest mal die Nötigung aus dem Weg zu gehen unter Bedrohung mit einer potentiell tödlichen Waffe…
Der Passant hatte sich entschieden mit beiden Händen am Fahrlicht abzustoßen statt zur Seite zu gehen, in Schrittgeschwindigkeit. Weiß ja nicht, ob man da den Fahrer belangen kann, wenn er nur auf der Straße fuhr. Vielleicht kann man es, aber doch mit großer Mitschuld des Passanten, der mitten auf der Straße falsch steht und nicht reagieren möchte und anstelle sogar sich mit Händen am Fahrzeug abstoßen möchte.
Wir reden aber schon vom selben Passanten, oder? Der, der klar ersichtlich gerade den zweiten Riemen seines Rucksacks über die Schulter ziehen will, bevor er sich schützend die Hände nach vorn nehmen muss?
Aber gut, dass du mich daran erinnerst, dass wirklich keine Situation eindeutig ist, solange die Brille nur stark genug gefärbt ist…