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Bei der Kommunalwahl im Juni hatte es in Langebrück massive Fälschungen gegeben. Die Landesdirektion hat den Fall jetzt intensiv geprüft. Das Ergebnis: Die Wahl bleibt trotzdem gültig.
Doch auch wenn die Wahl nicht wiederholt wird, könnte er das Mandat trotzdem noch einbüßen. Denn sollte sich der Verdacht der Wahlfälschung gegen den Mann bestätigen und er deshalb rechtskräftig verurteilt werden, könnte der 44-Jährige seine sogenannte Wählbarkeit verlieren. Diese werde wegen bestimmter Straftaten aberkannt, wozu auch Wahlfälschung zählt, informiert die Landesdirektion.
Naja… immerhin.