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Ich tendiere auch zu Ersterem: Es ist nicht beweisbar, dass er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ist.
Generell hätte aber auch die Widerspruchsklausel dazu geführt, dass ein Vergewaltigungsopfer unter Druck gesetzt werden kann, um die Anzeige zurückzuziehen, was auch keine gute Implementierung des Gesetzes gewesen wäre.
Ich tendiere auch zu Ersterem: Es ist nicht beweisbar, dass er gegen die Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe ist.
Generell hätte aber auch die Widerspruchsklausel dazu geführt, dass ein Vergewaltigungsopfer unter Druck gesetzt werden kann, um die Anzeige zurückzuziehen, was auch keine gute Implementierung des Gesetzes gewesen wäre.