Titel “Radfahrerin übersehen”: Resultiert daraus nicht logischerweise Fahrlässigkeit? Offenbar nicht für die Polizeidirektion Schifferstadt.
Zementierung des Übersehen-Narratives im Text “übersah ein 54-jähriger aus Speyer”
“Die Fahrradfahrerin, die von der Tür des Pkws touchiert wurde, kam ins Straucheln und stürzte anschließend zu Boden”
“von der Tür touchiert” Entpersonalisierung und damit Verantwortungsentlastung des Kfz-Fahrers
“kam ins Straucheln” Schuldumkehr auf Radfahrerin
“und stürtze” wer strauchelt, der stürzt. Logische Kausalkette und erneut Schuldumkehr
Keine Aussage bzgl. Ermittlungen gegen den Kfz-Fahrer. Beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Die Pressemeldung ist nicht namentlich gezeichnet, damit ist nicht nachvollziehbar, von wem sie verfasst wurde.
Übersehen-Narrativ Next-Level: Hierbei übersah ein PKW Fahrer einen entgegenkommenden Fahrradfahrer. https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117688/5596395
Das ist keine Schuldumkehr, das ist eine absichtliche und notwendige Schuldignorierung.
Die Polizeit ist dafür zuständig zu ermitteln, nicht dafür die Schuld festzustellen. Also darf in so einer Pressemitteilung natürlich niemandem die Schuld gegeben werden. Sonst machen sich die Polizisten ganz schnell selbst strafbar, vor allem, wenn sie sich irgendwo irren. Verleumdung und üble Nachrede sind nun einmal Straftaten. Daher ist es absolut richtig in solchen Fällen bis zum Gerichtsurteil erstmal niemandem die Schuld zu geben. Dann kann man von Fahrlässigkeit reden. Nicht vorher.
Dein Problem mit dem “Straucheln” kann ich erst Recht nicht nachvollziehen. Das ist die schlichtweg die effektivste Weise zu erklären, wie der Unfall ablief.
Dass da nichts von Ermittlungen steht ist auch richtig. Fahrlässige Körperverletzung ist ein Antragsdelikt.
Edit: Guck dir mal die anderen Pressemitteilungen an. Da stehen Dinge wie “es kam zu einer Körperverletzung”. Die versuchen wirklich nur, nicht voreilig zu werten.
Der Punkt ist aber ein anderer: Da fehlt gerade als Pressemitteilung halt noch ein “verkehrserzieherischer” Text. So im Stile von “Die Polizei weist darauf hin, dass Dooring-Unfälle schwere Verletzungen verursachen können. Autofahrer sollten beim Öffnen der Tür auf Radfahrer achten. Hier empfiehlt die Polizeidirektion Hintertupfingen den Holländer-Griff, bei dem man die Autotür auf der Fahrerseite mit der rechten Hand öffnet. Auf diese Weise befindet sich der Körper in einer natürlichen Drehung und der Blick fällt automatisch auf herannahende Fahrradfahrer”. So einfach ist das, dann taucht das in der Lokalpresse auf und keiner beschwert sich
deleted by creator
Ja, der fehlt tatsächlich. In anderen Pressemitteilungen (einfach mal nach Dooring suchen) ist der drin, inklusive der Erklärung des Holländischen Griffs. Allerdings natürlich mit einem eigenen Absatz, sodass er sich nicht direkt auf den beschriebenen Fall bezieht.
Die Schuldfeststellung in der Form wie du sie beschreibst hast du aber dann eigentlich auch schon bei der “von der Tür touchiert” Geschichte, immer mal davon ausgegangen dass das Fahrzeug keine komplett automatischen Türen hat. Denn die Tür bewegt sich ja nicht von alleine.
Sie hat sich hier vermutlich gar nicht mehr bewegt. Insofern muss der Satz hier die Radfahrerin als Subjekt benutzen. Wenn du mir ein Tellereisen vor die Haustür legst, stände im Polizeibericht ja auch “Person tritt in Falle” und nicht “Falle schnappt Person”.