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Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen. Eine öffentliche Veranstaltung ist ein Zusammentreffen von Menschen, die frei und ohne Zugangsbeschränkungen teilnehmen können. Eine nicht-öffentliche Veranstaltung hingegen ist auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Der Zutritt erfolgt nur auf Einladung oder gegen Vorlage einer persönlichen Berechtigung.
Natürlich könnte jeder über den Zaun klettern und auf dein Grundstück gehen. Aber regulär haben da nur die Leute Zutritt, die du explizit oder implizit einlädst. Dann sind die Personen bestimmbar. Auf der Straße könnte und dürfte jeder vorbeilaufen und auf das Grundstück gucken, weswegen der Personenkreis nicht bestimmbar ist, auch wenn natürlich nicht das ganze Land bei dir vorm Zaun stehen wird.
Aus Juraforum
Natürlich könnte jeder über den Zaun klettern und auf dein Grundstück gehen. Aber regulär haben da nur die Leute Zutritt, die du explizit oder implizit einlädst. Dann sind die Personen bestimmbar. Auf der Straße könnte und dürfte jeder vorbeilaufen und auf das Grundstück gucken, weswegen der Personenkreis nicht bestimmbar ist, auch wenn natürlich nicht das ganze Land bei dir vorm Zaun stehen wird.