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“in der Nähe” vllt. nicht, aber es ist doch Gang und Gäbe, sowas wie “ausreichend große Entfernung” zu nutzen. Was das genau heißt, müssen Gerichte festlegen. Das ist genau so wie “geringfügige Mengen für den Eigenkonsum” oder technische Schutzmaßnahmen entsprechend dem “Stand der Technik”…
Finde ich ok so. Die zweihundert Meter wird wohl keiner nachmessen, aber du kannst in einem Gesetzt schlecht “in der Nähe” schreiben.
100m oder 50m hätten auch locker gereicht, 200m ist schon ziemlich viel.
“in der Nähe” vllt. nicht, aber es ist doch Gang und Gäbe, sowas wie “ausreichend große Entfernung” zu nutzen. Was das genau heißt, müssen Gerichte festlegen. Das ist genau so wie “geringfügige Mengen für den Eigenkonsum” oder technische Schutzmaßnahmen entsprechend dem “Stand der Technik”…