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Offensichtlich hatte der Originalpfostierer die Absicht die Zahl 127 darzustellen.
Somit wurden in der Überschrift tatsächlich lediglich zwei emujis verwendet.
Lesen Sie mal den Gesetzestext ganz und gar, Herr Anwalt!
Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
Ich wollte für die Erwähnung von Emojis schon ein SPRICH beginnen, doch es wahrhaftig so im Kodex der Kommune formuliert.
Gefühlis oder doch sprechender Lächelgesichtglyphen?
Offensichtlich hatte der Originalpfostierer die Absicht die Zahl 127 darzustellen.
Somit wurden in der Überschrift tatsächlich lediglich zwei emujis verwendet.