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Großbritannien setzt auf schärfere Maßnahmen gegen illegale Migration. In dem Zug könnte Anwälten, die beim Asylbetrug helfen, eine lebenslange Haft bevorstehen - damit droht jedenfalls die Regierung.
Die Frage ist halt wer bewertet wo bei einem angelehnten Antrag bei dem man geholfen hat die Grenze zu betrug überschritten ist.
Und mit solchen Maßnahme will man doch einfach nur einschüchtern dass es viele gar nicht mehr versuchen wenn der Fall nicht glasklar aussieht.
Stell dir vor jeder der freiwillig Rentnern beim Ausfüllen von bescheiden hilft müsste potentiell mit lebenslanger Haft rechnen wenn er mal bei einem abgelehnten bescheid mithilft - wer würde sowas denn noch machen wenn das Risiko so groß ist.
Mit diesem “finden wir Asylbetrug gut” übernimmst du einfach nur das framing dieses Gesetzes. Das ist genauso wie “denk doch an die Kinder” gefunden ganzen Überwachungsgesetzen.
Klar wird man dadurch die Anzahl an Asylbetrug vermutlich verringern genauso wie man die Anzahl an Verbreitung von Kindesmissbrauch durch Überwachung verringern kann aber das steht halt in beiden Fällen in keinem Verhältnis zum Kollateralschaden
Die Frage ist halt wer bewertet wo bei einem angelehnten Antrag bei dem man geholfen hat die Grenze zu betrug überschritten ist.
Und mit solchen Maßnahme will man doch einfach nur einschüchtern dass es viele gar nicht mehr versuchen wenn der Fall nicht glasklar aussieht.
Stell dir vor jeder der freiwillig Rentnern beim Ausfüllen von bescheiden hilft müsste potentiell mit lebenslanger Haft rechnen wenn er mal bei einem abgelehnten bescheid mithilft - wer würde sowas denn noch machen wenn das Risiko so groß ist.
Mit diesem “finden wir Asylbetrug gut” übernimmst du einfach nur das framing dieses Gesetzes. Das ist genauso wie “denk doch an die Kinder” gefunden ganzen Überwachungsgesetzen.
Klar wird man dadurch die Anzahl an Asylbetrug vermutlich verringern genauso wie man die Anzahl an Verbreitung von Kindesmissbrauch durch Überwachung verringern kann aber das steht halt in beiden Fällen in keinem Verhältnis zum Kollateralschaden