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Während einer Demonstration der „Letzten Generation“ in Halle ist der Fahrer eines Kleintransporters auf einen Klimaaktivisten zugefahren und hat diesen
das mildeste Mittel für seine Freiheit wäre gewesen auszusteigen und wegzugehen. Es gibt auch keine geschützte Freiheit, seine Sachen bewegen zu dürfen, wenn dadurch Menschen gefährdet oder gar getötet würden.
“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.
Es gibt ein Recht sich frei zu bewegen. Es gibt kein Recht ein KFZ frei zu bewegen. Hier die Bewegungsfreiheit am KFZ festzumachen finde ich sehr dünn. Man muss auch nicht fliehen, weil man ja aussteigen und einfach durchlaufen könnte. Und selbstverständlich ist Ausweichen ein mildes und richtiges Mittel. Sonst wäre “sie haben mich ins Gesicht gefilmt” tatsächlich illegal gewesen und man dürfte im Zug jeden umschubsen, der nicht schnell genug zur Seite geht. Und natürlich wäre es nach der Logik auch zulässig jemanden umzufahren, der bei Rot über die Ampel geht, weil der da ja nicht hätte sein dürfen.
Den Satz kann man nicht fundamentalistisch auslegen. Schon garnicht um damit schwere Gewalt und Tötung zu rechtfertigen.
Es gibt ein Recht sich frei zu bewegen. Es gibt kein Recht ein KFZ frei zu bewegen. Hier die Bewegungsfreiheit am KFZ festzumachen finde ich sehr dünn. Man muss auch nicht fliehen, weil man ja aussteigen und einfach durchlaufen könnte.
Nötigung bedeutet, dass mit einem emfpindlichen Übel gedroht wird, wenn der Angegriffene nicht im Sinne des Nötigenden handelt.
Wer sein Auto einfach stehen lässt und zu Fuß zu einem möglichen Termin oder zur Arbeit etc. geht, der wird nicht nur wahrscheinlich zu spät kommen, sondern der wird mit ziemlicher Sicherheit auch ein Bußgeld und Abschleppgebühren zahlen müssen (wenn nicht noch schärfere rechtliche Konsequenzen drohen). Das ist auch ein empfindliches Übel.
Sonst wäre “sie haben mich ins Gesicht gefilmt” tatsächlich illegal gewesen und man dürfte im Zug jeden umschubsen, der nicht schnell genug zur Seite geht. Und natürlich wäre es nach der Logik auch zulässig jemanden umzufahren, der bei Rot über die Ampel geht, weil der da ja nicht hätte sein dürfen.
In keinem der Fälle findet ein rechtswidriger Angriff auf durch Notwehr geschützte Rechtsgüter der vermeintlich Angegriffenen statt.
a) Das Recht am eigenen Bild kann theoretisch durch Notwehr geschützt werden. Das Recht gilt allerdings nicht uneingeschränkt und im genannten Fall war das Recht am eigenen Bild des Demonstranten eben eingeschränkt: Es fand kein unrechtmäßiger Angriff auf seine Individualrechtsgüter statt. In anderen Situationen kann eine Notwehr gegen unrechtmäßiges Filmen/Fotografieren rechtmäßig sein.
b) Wenn jemand im Zug einfach ein bisschen langsam ist und dir nicht rechtzeitig Platz macht, dann ist das keine Nötigung - es liegt ja kein Vorsatz vor. Wenn jemand im Zug absichtlich deinen Weg versperrt (z.B. indem er sich absichtlich besonders langsam bewegt), dann könnte das eine Nötigung darstellen und damit Notwehr rechtfertigen.
c) Ähnlicher Fall wie b. Es fehlt hier der Vorsatz für einen Angriff auf Individualrechtsgüter des Autofahrers. Überquert jemand absichtlich bei Rot die Straße mit dem Zwecke Autofahrer zu blockieren sähe das meiner Auffassung nach anders aus.
Ich glaube viele wollen schlicht lieber auf Basis von Gefühlen statt Gesetzestexten und gängiger Rechtsprechung argumentieren. Es fühlt sich falsch an, dass die Situation vom Notwehrrecht gedeckt sein könnte. Ich finde aber, dass es als mündiger Bürger wichtig ist, seine Rechte zu kennen und zu verstehen. Gerade beim deutschen Notwehrrecht scheint vielen nicht klar zu sein, wie viele Freiheiten es dem Angegriffenen einräumt.
Das ist sicher keine Befürwortung dieses Verhaltens - auch wenn ich glaube, dass die Verteufelung der Autofahrer in diesen Fällen teils zu weit geht.
das mildeste Mittel für seine Freiheit wäre gewesen auszusteigen und wegzugehen. Es gibt auch keine geschützte Freiheit, seine Sachen bewegen zu dürfen, wenn dadurch Menschen gefährdet oder gar getötet würden.
“Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen” ist zentrales Prinzip des deutschen Notwehrrechts. Flucht oder Ausweichen sind nie das mildeste Mittel der Notwehr.
Es gibt ein Recht sich frei zu bewegen. Es gibt kein Recht ein KFZ frei zu bewegen. Hier die Bewegungsfreiheit am KFZ festzumachen finde ich sehr dünn. Man muss auch nicht fliehen, weil man ja aussteigen und einfach durchlaufen könnte. Und selbstverständlich ist Ausweichen ein mildes und richtiges Mittel. Sonst wäre “sie haben mich ins Gesicht gefilmt” tatsächlich illegal gewesen und man dürfte im Zug jeden umschubsen, der nicht schnell genug zur Seite geht. Und natürlich wäre es nach der Logik auch zulässig jemanden umzufahren, der bei Rot über die Ampel geht, weil der da ja nicht hätte sein dürfen.
Den Satz kann man nicht fundamentalistisch auslegen. Schon garnicht um damit schwere Gewalt und Tötung zu rechtfertigen.
Nötigung bedeutet, dass mit einem emfpindlichen Übel gedroht wird, wenn der Angegriffene nicht im Sinne des Nötigenden handelt.
Wer sein Auto einfach stehen lässt und zu Fuß zu einem möglichen Termin oder zur Arbeit etc. geht, der wird nicht nur wahrscheinlich zu spät kommen, sondern der wird mit ziemlicher Sicherheit auch ein Bußgeld und Abschleppgebühren zahlen müssen (wenn nicht noch schärfere rechtliche Konsequenzen drohen). Das ist auch ein empfindliches Übel.
In keinem der Fälle findet ein rechtswidriger Angriff auf durch Notwehr geschützte Rechtsgüter der vermeintlich Angegriffenen statt.
a) Das Recht am eigenen Bild kann theoretisch durch Notwehr geschützt werden. Das Recht gilt allerdings nicht uneingeschränkt und im genannten Fall war das Recht am eigenen Bild des Demonstranten eben eingeschränkt: Es fand kein unrechtmäßiger Angriff auf seine Individualrechtsgüter statt. In anderen Situationen kann eine Notwehr gegen unrechtmäßiges Filmen/Fotografieren rechtmäßig sein.
b) Wenn jemand im Zug einfach ein bisschen langsam ist und dir nicht rechtzeitig Platz macht, dann ist das keine Nötigung - es liegt ja kein Vorsatz vor. Wenn jemand im Zug absichtlich deinen Weg versperrt (z.B. indem er sich absichtlich besonders langsam bewegt), dann könnte das eine Nötigung darstellen und damit Notwehr rechtfertigen.
c) Ähnlicher Fall wie b. Es fehlt hier der Vorsatz für einen Angriff auf Individualrechtsgüter des Autofahrers. Überquert jemand absichtlich bei Rot die Straße mit dem Zwecke Autofahrer zu blockieren sähe das meiner Auffassung nach anders aus.
Schade dass du so viele down votes bekommst obwohl du sachlich schreibst.
Ich glaube viele wollen schlicht lieber auf Basis von Gefühlen statt Gesetzestexten und gängiger Rechtsprechung argumentieren. Es fühlt sich falsch an, dass die Situation vom Notwehrrecht gedeckt sein könnte. Ich finde aber, dass es als mündiger Bürger wichtig ist, seine Rechte zu kennen und zu verstehen. Gerade beim deutschen Notwehrrecht scheint vielen nicht klar zu sein, wie viele Freiheiten es dem Angegriffenen einräumt.
Das ist sicher keine Befürwortung dieses Verhaltens - auch wenn ich glaube, dass die Verteufelung der Autofahrer in diesen Fällen teils zu weit geht.