Warning: Some posts on this platform may contain adult material intended for mature audiences only. Viewer discretion is advised. By clicking ‘Continue’, you confirm that you are 18 years or older and consent to viewing explicit content.
Der Petitionsausschuss ändert mit Wirkung zum 1. Juli dieses Jahres seine Verfahrensgrundsätze. Die für die öffentliche Beratung einer Petition benötigte Zahl an Mitzeichnungen wird...
Das für eine öffentliche Beratung erforderliche Quorum wird von bislang 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer auf 30.000 abgesenkt. Die Frist zur Mitzeichnung von Petitionen wird von vier auf sechs Wochen verlängert.
TL;DR: